Scan-Pork Verkaufsbedinungen

  1. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gelten die Geschäftsbedingungen von Scan-Pork A/S für sämtliche Handelsgeschäfte zwischen Scan-Pork A/S und dem Käufer.

    Die Bedingungen beziehen sich auf

  • Ringkäufe
  • Laufende Vereinbarungen
  • Mündliche Vereinbarungen
  1. Sämtliche schriftlichen Vereinbarungen treten nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Hierbei kann es sich um Verträge usw. handeln. Gleiches gilt für mündliche Vereinbarungen, die bei Eingang als gültig erachtet werden. Anschließend wird eine Bestellbestätigung versandt, die ab diesem Zeitpunkt als gültig zu erachten ist.
  2. Dem Käufer ist bekannt, dass Scan-Pork A/S die Tiere mit Hinblick auf den Weiterverkauf erworben hat und somit abgesehen von dem vom SUS-System angegebenen Gesundheitszustand nicht mit dem Zustand der Tiere vertraut ist.
  3. Anforderungen an die Lieferung: Anzahl der Tiere, Durchschnittsgewicht sowie Gesundheitsstatus gehen aus der Bestellbestätigung hervor bzw. werden mündlich mitgeteilt. Das genaue Gewicht und das Durchschnittsgewicht werden beim Einladen der Tiere auf die Fahrzeuge ausländischer Kunden ermittelt. Bei laufenden Lieferungen gehen ebenfalls der erwartete Liefertag und -zeitraum aus der Bestellbestätigung hervor.
  4. Qualitätsanforderungen: Bei Ferkellieferungen besteht die Anforderung, dass die Tiere eine gute Qualität aufweisen und transportgeeignet sind, was durch eine Kontrolle ermittelt und vom Tierarzt bestätigt wird. Sofern nicht anderweitig angegeben, müssen die Tiere folgende Anforderungen erfüllen: Bei über Scan-Pork A/S verkauften Ferkeln handelt es sich um kupierte Dreirassenschweine. Sofern nicht anderweitig vereinbart, wiegen Ferkel, die als „30-kg-Schweine“ verkauft werden, bei der Lieferung zwischen 25 und 35 kg und weisen ein Durchschnittsgewicht von 29 bis 32 kg auf. Sofern nicht anderweitig vereinbart, wiegen Ferkel, die als „7-kg-Schweine“ verkauft werden, bei der Lieferung zwischen 6 und 10 kg und weisen ein Durchschnittsgewicht von etwa 7 kg auf. Ferkel mit geringfügigen Mängeln, offenen Wunden, Hernien und anderen Fehlern werden grundsätzlich nicht für den Export angenommen, sondern wenn möglich nach den aktuellen SPF-Regeln oder nach weiterer Absprache verkauft. Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden keine Halb- oder Volleber verkauft. Scan-Pork A/S unterliegt der Auskunftspflicht in Bezug auf den Gesundheitsstatus (SUS-System). Sofern ein Bestand nicht Teil des SUS-Systems ist, kann Scan-Pork A/S bei Vertragsschluss eine Blutuntersuchung zwecks Dokumentation des Gesundheitszustands anfordern. Scan-Pork A/S ist verpflichtet, den Käufer zu informieren, wenn sich der amtliche Gesundheitsstatus (SUS) oder ein anderer dokumentierter Gesundheitsstatus ändert oder ein Verdacht auf eine Änderung besteht. Ebenso ist Scan-Pork A/S verpflichtet, den Käufer zu informieren, wenn in den Beständen eine Krankheit ausgebrochen ist, die sich voraussichtlich auf den Wert der Schweine für den Käufer auswirkt, darunter insbesondere folgende Krankheiten: Pneumonie, Schweinedysenterie, Schnüffelkrankheit sowie andere Erkrankungen, beispielsweise ein hoher Salmonellenbefall oder andere Krankheiten wie PRRS. Kommt Scan-Pork A/S dieser Informationspflicht nicht nach, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung und berechtigt zu sofortiger Kündigung.
  5. Im Falle einer Änderung des behördlichen oder dokumentierten Gesundheitszustands zwischen Bestellung und Lieferung ist der Käufer nicht zur Abnahme verpflichtet. Dementsprechend ist der Käufer nicht zur Abnahme verpflichtet, wenn die Schweine an der Ödemkrankheit oder anderen bekannten und unbekannten Infektionskrankheiten leiden. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, Scan-Pork A/S auf Anfrage unmittelbar zu unterrichten, inwiefern der Kauf trotzdem gewünscht ist.
  6. Dokumente, Ohrmarken, Erklärungen: Beim Verkauf von Ferkeln über Scan-Pork A/S muss der Scan-Pork A/S-Lieferant zum Zeitpunkt der Lieferung im Besitz einer gültigen Erklärung zur Ausfuhr aus der örtlichen Lebensmittelregion sein, sofern im Voraus angegeben wird, dass die Schweine dem Export zukommen. Darüber hinaus müssen Schweine aus Ringkäufen und/oder Exportschweine für den Export mit zugelassenen gelben Ohrmarken mit der CHR-Nummer des Lieferbestands versehen sein.
  7. Verladeeinrichtungen: Der Käufer ist verpflichtet, ordnungsgemäße Entlademöglichkeiten zu gewährleisten.
  8. – Die Zu- und Ausfahrt der Einrichtung für den An- und Abtransport muss bei jeder Witterung auf festem, gut durchlässigem, tragfähigem und ebenem Untergrund möglich sein
  9. – Diese Flächen sind von Schnee, Eis usw. zu befreien
  10. – Das Fahrzeug muss frei manövriert werden können und der Fahrer muss sich beim Ent- und Beladen frei ums Fahrzeug bewegen können
  11. – Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Einrichtung den jederzeit geltenden Anforderungen entspricht, damit das Be- und Entladen rechtmäßig erfolgen kann.
  12. Lieferbedingungen: Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten folgende Lieferbedingungen: Lieferung ab Exportstall Die Lieferung gilt als erfolgt, nachdem die Tiere auf das Exportfahrzeug geladen wurden und die Heckklappe geschlossen wurde. Lieferung ab Zwischenstation: Die Lieferung gilt als erfolgt, nachdem die Tiere an der Zwischenstation angekommen sind.
    Lieferung an Käuferadresse: Die Lieferung gilt als erfolgt, nachdem die Tiere an der Lieferadresse des Kunden abgeladen wurden. Der Käufer trägt das Risiko für eventuelle Verspätungen beim Exportstall oder der Zwischenstation sowie für nach dem Lieferzeitpunkt entstandene Mängel. Scan-Pork A/S trägt das Risiko etwaiger Unfallschäden im Zusammenhang mit der Entladung auf dem dänischen Exportmarkt. Scan-Pork A/S oder ein angewiesener Fahrer sind für den Transport verantwortlich. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt der Transport auf nicht gemäß dem SUS-System zugelassenen Anhängern.
  13. Lieferung/Verzögerung: Der Liefertag wird gesondert vereinbart. Scan-Pork A/S ist bestrebt, das Entladen im Zeitraum zwischen 03:00 und 18:00 durchzuführen. Der nähere Lieferzeitpunkt wird spätestens einen Werktag im Voraus angekündigt.
  14. Reklamation: Sofern dem Käufer der Produzent/Verkäufer der Tiere bekannt ist, hat er die Möglichkeit, die Tiere bereits vor bzw. bei der Beladung am Standort des Produzenten/Verkäufers zu besichtigen. Dies erfolgt unter Wahrung einer 72-stündigen Quarantäne von anderen Schweineställen und ist mindestens 5 Tage vor der Beladung zu vereinbaren. Bei sichtbaren Fehlern oder Mängeln muss die Reklamation mindestens 24 Stunden nach der Lieferung erfolgen. Anschließend kann der Kunde keine Ersatzansprüche mehr geltend machen oder sich auf sonstige Verstöße berufen. Reklamationen sind durch tierärztliches Attest, Bilder oder ähnliches zu dokumentieren.
  15. Schadensersatz: In folgenden Fällen und zu den genannten Bedingungen steht dem Käufer eine objektive Entschädigung/ein Rabatt auf den Kaufpreis zu: Gewichtabweichungen: Bei einer Abweichung vom vereinbarten Durchschnittsgewicht wird die Rechnung entsprechend angepasst. Offene Wunden: Ferkel mit offenen Wunden durch Kupieren, Schwanzbeißen, Ohrensaugen, Flankensaugen oder Ähnliches werden vom Verkäufer gemäß den geltenden SPF-Regeln erstattet. Brüche: Ferkel mit Nabelbrüchen werden im gegenseitigen Einvernehmen vom Verkäufer gemäß den geltenden SPF-Regeln erstattet. Andere sichtbare Mängel: Widerspenstige und schmale Ferkel, Ferkel mit Lahmheit, Buckel, durchhängendem Rücken oder Abszessen werden vom Verkäufer gemäß den geltenden SPF-Regeln ersetzt. Eber/Halbeber/Zwitter: Der Verkäufer ersetzt Eber/Halbeber/Zwitter zum vollen Kaufpreis, sofern der Zustand sofort bei Lieferung festgestellt wird. Danach werden Eber mit 250,00 DKK pro Stück erstattet, sofern der Käufer eine Dokumentation der Schlachterei des Käufers oder einen ähnlichen Nachweis vorlegt.
  16. Eigentumsvorbehalte: Bis zur Zahlung der Kaufsumme behält sich Scan-Pork A/S stets das Eigentum an den verkauften Tieren vor. Die verkauften Tiere sind durch Ohrmarken zu kennzeichnen, die von den dänischen Lieferanten von Scan-Pork A/S angebracht werden. Es gelten folgende Bedingungen: Lieferung innerhalb Dänemarks und in andere Länder: Bis zur Zahlung des Kaufpreises und der Frachtkosten verbleiben die verkauften Tiere Eigentum von Scan-Pork A/S. Scan-Pork A/S hat somit einen Eigentumsvorbehalt an der verkauften Ware und der Käufer ist erst nach Zahlung der Kaufsumme dazu berechtigt, die Tiere zu verkaufen, zu schlachten, zu verpfänden o. ä. Der Käufer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigentumsverhältnisse gegenüber Dritten zu sichern. Eventuelle Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bis zur erfolgten Bezahlung verpflichtet sich der Käufer, sich in üblicher Weise um das Wohlergehen der Schweine zu kümmern. Der Käufer ist verpflichtet, die Schweine ordnungsgemäß zu behandeln und die Haltung der Schweine gemäß der EU-Tierschutzverordnung anzupassen. Bei einer Rücknahme der Tiere hat der Käufer keinen Ersatzanspruch in Bezug auf von Futterkosten und dergleichen.
  17. Höhere Gewalt: Scan-Pork A/S haftet gegenüber dem Käufer nicht für Verluste, die aus Umständen ungewöhnlicher Art herrühren und die Erfüllung des Vertrags behindern, erschweren oder unverhältnismäßig verteuern, insofern diese Umstände nach Abschluss des Vertrags eingetreten sind und außerhalb der Kontrolle von Scan-Pork A/S liegen. Es folgt eine nichterschöpfende Liste derartiger Umstände: Arbeitskämpfe, Störungen des regulären Verkehrs, Krieg, Witterung und Naturkatastrophen, Währungsbeschränkungen, Import- oder Exportverbote, veterinärmedizinische Beschränkungen jeglicher Art, die den Transport von Schweinen verhindern, Insolvenz, Zahlungseinstellung oder Ähnliches seitens des Lieferanten von Scan-Pork A/S, Produktions- und Lieferschwierigkeiten, die auf Umstände zurückzuführen sind, die Scan-Pork A/S nicht zuzuschreiben sind, und das Eintreten entsprechender höherer Gewalt beim Lieferanten von Scan-Pork A/S.
  18. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und maximaler Schadensersatz. Scan-Pork A/S haftet unter keinen Umständen für betriebliche Verluste, Gewinnverluste oder andere indirekte Verluste. Über die unter Punkt 5 genannten Aspekte hinaus haftet Scan-Pork A/S nicht für Verluste, die durch versteckte Gesundheits- oder Zustandsmängel der gelieferten Tiere entstehen. Insbesondere haftet Scan-Pork A/S nicht für Verluste/Schäden in Form einer Infektion des Bestands, unabhängig davon, ob diese während des Transports oder nach dem Entladen auftritt, darunter Infektionen, die in anderen Beständen auftreten. Eine etwaige Haftung ist unter allen Umständen höchstens auf den Einkaufswert der konkreten Lieferung begrenzt, die den Anspruch begründet hat.
  19. Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anderweitig vereinbart, muss die Zahlung spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum auf dem Konto von Scan-Pork A/S eingegangen sein. Die Zahlungsfrist geht aus der Rechnung hervor. Ab dem Verfallsdatum werden Verzugszinsen von 1½ % pro angefangenen Monat berechnet. Als Gewicht, auf dem die Rechnungsstellung beruht, dient das verifizierte Gewicht auf der Fahrzeugwaage auf dem Exportmarkt oder ein anderes verifiziertes Gewicht auf der Fahrzeugwaage. Der Rechnungspreis wird anhand des vereinbarten Basisgewichts von 30 kg angepasst. Abweichungen vom Basisgewicht werden gemäß der vereinbarten Schweinenotierung zum Lieferzeitpunkt angepasst. Der mit Scan-Pork A/S vereinbarte Preis versteht sich zzgl. MwSt. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den geltenden Regeln berechnet.
  20. Rechtsmittel: Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich oder im Zusammenhang mit bei Scan-Pork A/S getätigten Käufen unterliegen dänischem Recht. Sofern möglich sind Streitigkeiten stets außergerichtlich beizulegen. Wenn eine Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden kann, muss diese von den dänischen Gerichten am Gerichtsstand von Scan-Pork A/S entschieden werden.
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